Einige Erläuterungen zur Verwendung Ihrer Daten
Wenn Sie dieses Formular ausfüllen und absenden, wird der Vereinsvorstand davon per E-Mail in Kenntnis gesetzt und trägt Sie in die Warteliste für einen Garten ein. Außerdem wird eine Kopie ihres Antrags zur Datensicherung in einer Datenbank gespeichert. Selbstverständlich werden Ihre Daten vertraulich behandelt und von uns nicht an Dritte weitergegeben. Die Daten werden solange aufbewahrt, bis sie entweder einen Garten erhalten haben oder kein Interesse mehr an einem Garten haben. Die Speicherung erfolgt einzig zu dem Zweck, Sie in der Warteliste für eine Aufnahme in den Verein und für die Verpachtung eines Gartens zu führen. Die erhobenen Daten dienen einzig diesem Zweck und der Möglichkeit, Sie gegebenenfalls zu kontaktieren. Mit der Absendung dieses Formulars erklären Sie Ihr Einverständnis mit der Verwendung der hier erhobenen Daten zu den oben erläuterten Zwecken. Wenn Sie der Nutzung Ihrer Daten für diesen Zweck nicht zustimmen, schicken Sie dieses Formular nicht ab! Gespeicherte Daten werden auf Ihren Wunsch hin sofort gelöscht. Außerdem können Sie jederzeit erfragen, welche Daten von uns über Sie gespeichert wurden. Selbstverständlich ist die Vergabe eines Gartens nicht daran gebunden, dass Sie dieses Formular ausfüllen. Gerne können Sie auch per E-Mail oder Brief formlos einen Garten beantragen. Bitte lesen Sie unsere Datenschutzerklärung, die Sie unter „Informatives“ finden können.
Mit der Aufnahme in den Verein werden dessen Satzung, Kleingartenordnung, Finanz -, Energie- und Wasserordnung anerkannt.
Scheinbestandteile Der bei Übernahme einer Kleingartenparzelle an den Vorpächter zu zahlende Betrag ist kein Kaufpreis für die eigentliche Parzelle, sondern für alle im Garten befindlichen mit dem Grundstück verbundenen Gegenstände wie Pflanzen und Gartenlaube, die sogenannten Scheinbestandteile gemäß § 95 BGB. Diese sind nämlich im Gegensatz zum Gartengrundstück Eigentum des Pächters. Scheinbestandteile gehen mit Abschluss eines Pachtvertrages in das Eigentum des neuen Pächters über. Betroffen sind davon allerdings nur mit dem Grundstück verbundene kleingärtnerisch nutzbare Bestandteile, nicht jedoch die Einrichtung der Gartenlaube oder Werkzeuge.
Laubenversicherung Im Landesverband Sachsen wird Kleingärtnern eine günstige Feuer-, Einbruchdiebstahl-, Vandalismus-, Glasbruch- und Sturmversicherung angeboten, die bei Eintritt in den Verein abgeschlossen werden kann. Versichert werden im Rahmen einer Neuwertversicherung das Gebäude gegen Feuer, Sturm- und Hagelschäden sowie gegen Glasbruchschäden und der Inhalt des Gebäudes gegen Feuer-, Einbruch-Diebstahl- und Vandalismusschäden. Der Neuwert des Gebäudes ist der tatsächliche Wiederaufbauwert der Laube. Der Neuwert des Inhaltes bezieht sich auf alle Einrichtungsgegenstände der Laube sowie alle Gartenbewirtschaftungsgeräte zum Wiederbeschaffungspreis.Der Vorstand beantwortet Ihnen vor Abschluss eines Vertrages gern weitere Fragen.