Interessenten

Bevor Sie sich für die Pacht einer Kleingartenparzelle entscheiden, sollten Sie einige Überlegungen anstellen. Denn nicht Sonnen, Grillen oder Feiern stehen im Vordergrund, sondern zuerst die Bewirtschaftung einer entsprechend den gesetzlichen Rahmenbedingungen in erster Linie zum Anbau von Obst und Gemüse bestimmten Parzelle. Die Bedingungen zur Bewirtschaftung eines Kleingartens werden geregelt durch das Bundeskleingartengesetz, die Rahmenkleingartenordnung des Landes Sachsen (PDF-Datei) und die Gartenordnung des Vereins die uns bei ihrer Einhaltung die Gemeinnützigkeit und damit auch den Bestand der Kleingartenanlage garantieren.

Folgende Fragen sollten Sie sich stellen, bevor Sie die Verantwortung für eine Parzelle übernehmen:

  • Habe ich Zeit für die Gartenarbeit?
    Ein Kleingarten bedeutet eine ganze Menge Arbeit. Der Besuch des Gartens nur an den Wochenenden, um dann mit der Pflege der Parzelle jedes mal von vorn zu beginnen, wird irgendwann zur Last und die Freude am Gärtnern schwindet womöglich bald. Nichts ist leckerer als Obst und Gemüse, das ökologisch erzeugt und frisch geerntet, verzehrt oder für den Winter konserviert werden kann.
    Aber selbst angebautes Gemüse benötigt regelmäßige Pflege, muss gesät, eingepflanzt, gedüngt und gegossen werden, damit man es schließlich auch genießen kann.
  • Bin ich bereit, mich in die Gemeinschaft des Vereines einzubringen? Natürlich wird kein neues Mitglied gezwungen, sein Leben künftig einzig dem Verein zu widmen. Es muss aber jedem Kleingärtner klar sein, dass mit der Übernahme einer Parzelle gewisse Pflichten verbunden sind, die über das Unkrautjäten in den eigenen Beeten hinausgehen. Auf jeden Fall verpflichtet man sich mit dem Pachten eines Gartens zu jährlich fünf Stunden Arbeit im Dienste der Gemeinschaft. Dazu kann das Ausbessern von Wegen gehören, die Unkrautbeseitigung auf an die Vereinsanlage angrenzenden Straßen und Gehwegen oder auch der gemeinschaftliche Ausbau einer WC-Anlage. Der Vorstand informiert dazu durch regelmäßige Aushänge.
  • Kann ich mir den Garten und seine laufenden Kosten leisten?
    Neben der Pacht für den Garten und den Mitgliedsbeiträgen für den Kleingärtnerverein, den Stromkosten sowie einer Pauschale für das in der Anlage zur Verfügung stehende Brunnenwasser fallen zusätzliche Ausgaben an, die der künftige Kleingärtner kennen sollte, wenn er sein neues Hobby plant. Dazu gehören die Anschaffung von Saatgut und Pflanzen, von Werkzeugen und Material. Mal muss die Gartenhütte renoviert werden, mal neue Beeteinfassungen angeschafft werden. Auch die Beete, die nicht dem Anbau von Gemüse dienen, wollen bepflanzt werden, etwa mit schönen Stauden aus der Gärtnerei. All das kostet Geld und der erfahrene Gärtner weiß, dass ein Garten niemals fertig wird und deshalb in jeder Saison nicht nur Bohnen und Tomaten, sondern auch neue Kosten produziert.

Bleibt es bei der Entscheidung für den Kleingarten, dann ist als erstes eine schriftliche Bewerbung (Aufnahmeantrag) an den Verein notwendig. Obwohl wir zurzeit keine freien Gärten haben, können Sie dennoch einen Aufnahmeantrag stellen. Bei einem frei werdenden Garten werden Sie dann von uns benachrichtigt.

Für den Garten / die Parzelle wird in der Folge ein Unterpachtvertrag mit Ihnen geschlossen. Allerdings können nur Vereinsmitglieder einen solchen Pachtvertrag abschliessen. Das bedeutet, Sie werden Mitglied im KGV „Flora I“ e. V.