In diesem Monat geht es darum, was am Kleingarten besonders ist und wo der Unterschied zu anderen Gartenformen liegt. Ein Kleingarten zeichnet sich laut Bundeskleingartengesetz dadurch aus, dass er der nicht erwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung – also dem Anbau von Obst und Gemüse für den Eigenbedarf – sowie der Erholung dient (=kleingärtnerische Nutzung) und sich zudem in einer Anlage befindet, die aus einer Anzahl von Einzelgärten und Einrichtungen für die Gemeinschaft besteht. Die Laube, deren Größe inklusive Freisitz auf maximal 24 Quadratmeter beschränkt ist, darf nur einfach ausgeführt sein und soll nicht als Wohnung genutzt werden können. Die Pacht darf das Vierfache der gebietsüblichen Pacht im kommerziellen Obst- und Gemüseanbau nicht übersteigen und beträgt zum Beispiel in Dresden 8,8 Cent pro Jahr und Quadratmeter. Unter anderem mit dieser Deckelung der Pachthöhe greift das Bundeskleingartengesetz massiv in die Eigentumsrechte des Verpächters ein. Begründet wird dieser Eingriff mit der einzigartigen Zweckbestimmung des Kleingartens, nämlich dem Pächter die oben erwähnte kleingärtnerische Nutzung zu ermöglichen.

Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 17.06.2004 wird in diesem Punkt noch deutlicher und betont, dass es hier in erster Linie auf die gärtnerische Tätigkeit ankommt, da für sie zwingend ein dauerhaft nutzbares Grundstück benötigt wird, während zur reinen Erholung auch Parks, Schwimmbäder oder andere öffentliche Einrichtungen zur Verfügung stehen. Weiterhin soll die gärtnerische Nutzung den Charakter einer Kleingartenanlage wesentlich bestimmen, was aber nicht bedeutet, dass der größere Teil der Fläche für den Anbau genutzt werden muss. Ausreichend ist vielmehr nach Ansicht des BGH, wenn auf mindestens einem Drittel der gesamten Anlage der Anbau von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf betrieben wird. Hier haben wir den Ursprung der sicherlich allen bekannten Drittelregelung. Gartenbauerzeugnisse sind natürlich in erster Linie Obst und Gemüse, in kleinerem Umfang aber auch Schnittblumen, Kräuter oder Feldfrüchte. Ebenfalls wichtig ist die Vielfalt der Erzeugnisse, das heißt der Anbau nur einer einzigen Frucht oder die Anlage eines reinen Kartoffelackers ist nicht erlaubt. In Sachsen legt man Wert darauf, dass Obst und Gemüse zu gleichen Teilen vorhanden sind. Das ist ein bisschen Auslegungssache, sollte aber nicht allzu schwer zu verwirklichen sein. Übrigens darf man jederzeit – und das wird sogar sehr gern gesehen – mehr als ein Drittel seiner Parzelle für den Anbau verwenden. Das ist gerade bei einer kleinen Parzelle leicht zu bewerkstelligen, zudem der Anbau von Obst, das ja im Prinzip von alleine wächst, keine große Arbeit macht und relativ mühelos einen großen Ertrag bringt.

Im September sind viele Beete schon abgeerntet und bleiben dann den ganzen Winter über nackt und ungeschützt. Das führt sowohl zu einer Verkrustung des Bodens als auch zur Auswaschung von Nährstoffen. Eine bessere Methode, den Garten über den Winter zu bringen, ist die Aussaat von Gründüngung, die gleich eine ganze Reihe von Vorteilen bietet. Sie verhindert das Aufkommen von Unkraut, lockert und beschattet den Boden und schützt ihn damit vor extremen Witterungseinflüssen. Die in den Boden eingearbeiteten Pflanzenreste werden von Regenwürmern und anderen Bodenlebewesen zu Humus verarbeitet, so dass der Boden nährstoffreicher und krümeliger wird. Für die Gründüngung können – je nach Zweck und Boden – verschiedene Pflanzen eingesetzt werden. Leguminosen wie Lupinen, Wicken und Klee lockern den Boden nicht nur besonders gut, sondern reichern ihn zusätzlich auch mit Stickstoff an. Wichtig ist allerdings die Beachtung der Fruchtfolge, weswegen man im Gemüsegarten auf Kreuzblütler wie Senf oder Raps zur Gründüngung verzichten sollte. Durch ihre enge Verwandschaft mit Kohl fördern sie auch die Verbreitung derselben Krankheiten.Daher bieten sich fruchtfolgeneutrale Aussaaten wie Phacelia oder Buchweizen an. Günstig ist auch Feldsalat, der als einziges Baldriangewächs unter den Gemüsen nur mit sich selber ein Problem hätte (und den man außerdem auch noch essen kann). Ebenfalls sehr empfehlenswert sind Chia und Lein, die zum einen garantiert abfrieren und zum anderen sehr günstig im Lebensmittelhandel zu erwerben sind. Wichtig ist es, die Gründüngung bis zum Frühjahr auf dem Beet zu belassen, damit die abgefrorenen Reste dann eingearbeitet werden können.
