Gartentipps für Septmeber 2026

In diesem Monat geht es darum, was am Kleingarten besonders ist und wo der Unterschied zu anderen Gar­tenformen liegt. Ein Klein­­­­garten zeich­net sich laut Bundes­klein­gar­ten­gesetz da­durch aus, dass er der nicht er­werbs­mäßigen gärt­ne­ri­schen Nut­zung – also dem An­bau von Obst und Ge­mü­se für den Ei­genbedarf – sowie der Erholung dient (=klein­gärtnerische Nut­zung) und sich zu­dem in einer An­lage befindet, die aus einer Anzahl von Einzel­gär­ten und Einrich­tun­gen für die Gemeinschaft be­­steht. Die Laube, de­ren Größe in­klu­­sive Frei­sitz auf maxi­mal 24 Qua­drat­­­me­ter beschränkt ist, darf nur ein­fach ausgeführt sein und soll nicht als Wohnung genutzt werden können. Die Pacht darf das Vier­fache der ge­biets­übli­chen Pacht im kom­mer­­ziellen Obst- und Gemüse­anbau nicht übersteigen und beträgt zum Beispiel in Dres­den 8,8 Cent pro Jahr und Qua­dratmeter. Un­ter ande­rem mit dieser Deckelung der Pachthöhe greift das Bun­des­kleingar­ten­ge­setz massiv in die Eigentums­rechte des Verpächters ein. Begründet wird dieser Eingriff mit der einzigartigen Zweckbestimmung des Kleingartens, nämlich dem Päch­ter die oben er­wähnte kleingärt­neri­sche Nutzung zu ermög­li­chen.

Das Urteil des Bundes­ge­richts­hofs vom 17.06.2004 wird in diesem Punkt noch deutlicher und betont, dass es hier in erster Linie auf die gärtnerische Tä­tigkeit ankommt, da für sie zwingend ein dauerhaft nutzbares Grundstück be­nötigt wird, wäh­­rend zur reinen Er­holung auch Parks, Schwimmbäder oder andere öf­fent­li­che Einrichtungen zur Verfü­gung ste­hen. Weiterhin soll die gärtnerische Nut­zung den Cha­rak­ter einer Klein­­gar­tenanlage wesent­lich be­stim­men, was aber nicht be­deu­tet, dass der größere Teil der Flä­che für den Anbau genutzt wer­­den muss. Aus­reichend ist viel­mehr nach Ansicht des BGH, wenn auf min­des­tens einem Drittel der gesam­ten An­lage der An­bau von Gar­ten­­bauer­zeug­nis­sen für den Ei­gen­­be­darf be­trieben wird. Hier ha­ben wir den Ursprung der si­cherlich allen be­kann­ten Drit­tel­rege­lung. Gar­ten­­bau­er­zeug­­nis­se sind na­türlich in ers­ter Linie Obst und Gemü­se, in kleine­rem Um­­fang aber auch Schnitt­blu­men, Kräu­ter oder Feld­früchte. Eben­falls wichtig ist die Vielfalt der Er­zeug­nisse, das heißt der An­bau nur einer einzigen Frucht oder die Anlage eines reinen Kar­tof­fel­ackers ist nicht erlaubt. In Sachsen legt man Wert darauf, dass Obst und Ge­müse zu glei­chen Teilen vor­han­den sind. Das ist ein biss­chen Ausle­gungs­sache, sollte aber nicht allzu schwer zu ver­wirk­li­chen sein. Übri­gens darf man je­derzeit – und das wird so­gar sehr gern gesehen – mehr als ein Drittel sei­ner Parzelle für den Anbau ver­wenden. Das ist gerade bei einer klei­nen Parzelle leicht zu be­werkstelligen, zudem der Anbau von Obst, das ja im Prinzip von alleine wächst, keine gro­ße Arbeit macht und relativ mühelos einen großen Ertrag bringt.

Im September sind viele Beete schon abgeerntet und bleiben dann den gan­­zen Win­ter über nackt und unge­schützt. Das führt so­wohl zu einer Ver­krustung des Bodens als auch zur Aus­waschung von Nähr­stof­fen. Eine bes­sere Me­tho­de, den Gar­ten über den Win­ter zu brin­gen, ist die Aussaat von Gründüngung, die gleich eine gan­ze Reihe von Vorteilen bietet. Sie verhindert das Aufkommen von Un­kraut, lockert und beschattet den Bo­den und schützt ihn damit vor extre­men Witterungs­ein­flüssen. Die in den Boden eingearbeiteten Pflanzen­reste werden von Regen­wür­mern und ande­ren Bodenlebe­wesen zu Humus verar­beitet, so dass der Boden nähr­stoff­rei­cher und krümeliger wird. Für die Grün­­düngung können – je nach Zweck und Boden – ver­schie­­de­­­ne Pflanzen ein­­­gesetzt wer­den. Le­gumino­sen wie Lupinen, Wicken und Klee loc­kern den Boden nicht nur be­son­ders gut, son­dern rei­chern ihn zu­sätzlich auch mit Stickstoff an. Wich­tig ist allerdings die Be­­ach­tung der Frucht­folge, weswe­gen man im Ge­mü­­se­gar­ten auf Kreuz­blüt­ler wie Senf oder Raps zur Grün­dün­gung ver­zichten soll­te. Durch ihre enge Verwandschaft mit Kohl fördern sie auch die Ver­breitung derselben Krank­­heiten.Daher bieten sich frucht­folgeneutrale Aus­saaten wie Pha­­­­celia oder Buch­­wei­zen an. Gün­stig ist auch Feld­sa­lat, der als einziges Baldrian­ge­wächs unter den Gemü­sen nur mit sich selber ein Pro­blem hätte (und den man au­ßer­dem auch noch es­sen kann). Eben­falls sehr emp­feh­lenswert sind Chia und Lein, die zum einen garantiert abfrieren und zum an­deren sehr günstig im Lebens­mittel­han­­del zu erwerben sind. Wich­tig ist es, die Gründüngung bis zum Frühjahr auf dem Beet zu be­lassen, damit die ab­ge­frorenen Reste dann einge­ar­bei­tet werden können.


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