Wozu dienen die „grünen” Gemeinschaftsflächen in Kleingartenanlagen? Sind sie nur schöne Umrahmung oder notwendiges zu pflegendes Übel?
Weder noch, sie bieten viele Möglichkeiten für die Natur, die Öffentlichkeitsarbeit des Vereins, Inspirationsquelle für Vereinsmitglieder, Ruheoasen und Flächen zur Verwirklichung von gemeinschaftlichen Projekten.
Vorab ein Wort zu Bäumen auf den Gemeinschaftsflächen: Grundstückseigentümer sind auch Eigentümer der Bäume, wenn diese zum Zeitpunkt der Verpachtung bereits vorhanden waren bzw. nachweislich nicht von den Mitgliedern der Vereine gepflanzt wurden. Die Verkehrssicherungspflicht, Schnittmaßnahmen und ggf. Rodungen obliegen dann den Grundstückseigentümern. In allen anderen Fällen trägt der Verein die Verkehrssicherungspflicht. Eine Kontrolle der Bäume auf Stand- und Bruchsicherheit, sollte vom Vorstand mit dem Fachberater regelmäßig durchgeführt und in einem Baumkataster protokolliert werden. Bei Zweifeln an der Sicherheit ist es sinnvoll einen Experten (Baumsachverständigen) zu Rate zu ziehen.