In diesem Monat geht es um Regeln, die jeder Pächter eines Kleingartens kennen und befolgen sollte. Neben der (hoffentlich) allseits bekannten Drittelregelung gibt es noch ein paar andere Regeln, zu deren Einhaltung man sich mit der Unterzeichnung seines Pachtvertrags verpflichtet hat. Niedergelegt und jederzeit nachlesbar sind sie in der Rahmenkleingartenordnung des Landesverbandes Sachsen der Kleingärtner, in der Kleingartenordnung des Kleingärtnervereins „Flora I“ sowie in der Bauordnung des Stadtverbandes der Dresdner Gartenfreunde. Hier findet man alles Wissenswerte zu den im Kleingarten erlaubten und verbotenen Pflanzen, den nötigen Grenzabständen und den Anforderungen an genehmigungsfähige Bauwerke.
Fangen wir mit den Bauwerken an: Die Größe der Laube einschließlich Freisitz ist auf maximal 24 m² begrenzt, der Grenzabstand zu den Nachbarparzellen muss mindestens einen Meter betragen, bei Außengrenzen schreibt die Sächsische Bauordnung einen Abstand von drei Metern vor. Weitere Bauwerke sind bis auf Ausnahmen (Gewächshäuser, Rankgerüste / Pergolen und Frühbeetkästen) nicht gestattet. Vor Errichtung einer neuen oder strukturellen Veränderungen an einer bestehenden Laube muss mittels eines schriftlichen Bauantrags eine Genehmigung des Vorstands eingeholt werden. Mit der Ausnahme von Obstbäumen dürfen keine Gehölze gepflanzt werden, die eine Höhe von 2,50 m überschreiten können. Wald- und Parkbäume sind wie auch Walnüsse generell verboten, ebenso bestimmte Pflanzen, die als Überträger von Krankheiten oder als Wirtspflanzen für Schädlinge gelten, wie Wacholder (Birnengitterrost), Weißdorn (Feuerbrand) oder Glanzmispel (ebenfalls Feuerbrand). Bei der Pflanzung von Bäumen und Beerensträuchern (dazu gehören auch Him- und Brombeeren) ist auf die Einhaltung der Grenzabstände zu achten, die im übrigen dem Nachbarschaftsrecht entsprechen und keinesfalls der fiebrigen Phantasie des Vorstandes entsprungen sind. Im Zweifelsfall lohnt es sich, vorher nachzufragen, anstelle hinterher gezwungen zu sein, alles wieder auszugraben und neu einzupflanzen. Die Durchsetzung der Regeln gegenüber den Mitgliedern ist nur eine der Aufgaben des Vorstands. Neben allgemeinen Verwaltungsaufgaben, wie zum Beispiel der Kassenführung und der Vertretung des Vereins nach außen, der Vergabe freistehender Gärten und der Aufnahme neuer Mitglieder, gehören dazu auch die Bewältigung von Havarien (Wasserrohrbrüche und ähnliche Unglücke) und die Beratung bei allen fachlichen Fragen der PächterInnen.
Durch ihre späte Blütezeit sind die Astern mit ihrem reichen Nektar- und Pollenangebot eine wertvolle Bienenweide. Astern gibt es in allen Größen, sodass sie in praktisch jeder Beetsituation eingesetzt werden können. Die beiden wichtigsten Gruppen der hohen Astern sind Glatt- und Raublattastern. Die niedrigen Kissenastern sind ideale Pflanzen für den vorderen Be Bereich der Rabatte. Sie werden normalerweise 30 bis 40 Zentimeter hoch und bilden flächig gepflanzt einen sehr schönen Beet-Abschluss. Besonders spät bis in den November hinein blühen die verschiedenen Sorten der Myrtenaster, die mit ihren kleinen, dafür aber zahlreichen Blüten recht filigran wirken. Sie sind sehr gesund und standfest und werden anders als zum Beispiel Glattblattastern kaum von Mehltau befallen.
Rhabarber kann zwar bis zu zehn Jahre an der selben Stelle bleiben, bildet aber im Laufe der Zeit immer dünnere Stiele aus. Wenn die Blätter gelb werden und einziehen, kann die Staude mit viel Kraft und einem scharfen Spaten geteilt werden. Dabei sollte jedes Teilstück ein bis zwei Knospen aufweisen. Auch für Neupflanzungen ist jetzt eine gute Zeit. Rhabarber wächst am besten auf humosem und nährstoffreichem Boden in der vollen Sonne, aber auch leichter Schatten wird toleriert. Wegen seiner großen Blätter hat er einen hohen Wasserbedarf, verträgt allerdings keine Staunässe oder verdichteten Boden. Eine Pflanze braucht etwa einen Quadratmeter Platz, wobei zwei Pflanzen normalerweise für einen Haushalt ausreichen. Vor der Pflanzung sollte der Boden tiefgründig gelockert werden. Als Starkzehrer benötigt der Rhabarber zur Deckung des Phosphor und Kalibedarfs eine jährliche Kompostgabe. Stickstoff wird am besten in organischer Form zugeführt, hier bietet sich zum Beispiel Brennnesseljauche oder Schafwolle an.
Möhren, Rote Bete, Rettiche, Sellerie, Wurzelpetersilie und Pastinaken sollten nicht zu früh geerntet werden. Solange das Laub noch grün und lebendig ist, nehmen auch die Wurzeln noch an Größe zu. Ist Frost angekündigt, kann mit einem Vlies abgedeckt werden, das man bei steigenden Temperaturen wieder entfernt. Komplett frosthart sind Pastinaken, die daher (sehr praktisch) auch den ganzen Winter im Beet verbleiben können. Pastinakensamen verlieren sehr schnell an Keimfähigkeit und säen sich am besten selbst aus. Man lässt also einfach ein bis zwei Pflanzen über Winter stehen und zur Samenreife kommen. So hat man immer genügend Nachkommen.