Gartentipp für Oktober 2024

In diesem Monat geht es um Regeln, die jeder Pächter eines Kleingartens kennen und befolgen sollte. Neben der (hoffentlich) allseits bekannten Drittel­re­gelung gibt es noch ein paar an­dere Regeln, zu de­­­­ren Ein­haltung man sich mit der Un­ter­­­­zeich­nung seines Pacht­ver­trags ver­­­­pflichtet hat.  Niedergelegt und jederzeit nachlesbar sind sie in der Rahmenklein­garten­ord­nung des Lan­desverbandes Sach­sen der Klein­gärt­ner, in der Klein­garten­ord­nung des Kleingärtner­ver­eins „Flora I“ so­wie in der Bau­ordnung des Stadt­ver­ban­des der Dresdner Garten­freunde. Hier findet man alles Wis­­­senswerte zu den im Klein­gar­ten erlaubten und ver­botenen Pflan­zen, den nötigen Grenz­­ab­stän­­den und den Anfor­derungen an ge­neh­migungs­fä­hi­ge Bau­wer­ke.

Fangen wir mit den Bauwerken an: Die Größe der Laube einschließ­lich Frei­sitz ist auf maximal 24 m² begrenzt, der Grenz­­abstand zu den Nachbar­par­zellen muss min­destens einen Me­ter betra­gen, bei Außen­grenzen schreibt die Säch­­sische Bau­ord­nung einen Ab­stand von drei Me­tern vor. Weitere Bau­­werke sind bis auf Ausnahmen (Ge­­­wächs­häuser, Rank­gerüste / Per­­go­len und Frühbeet­kästen) nicht ge­stattet. Vor Errichtung einer neuen oder strukturellen Ver­änderungen an ei­ner besteh­en­den Lau­be muss mit­tels eines schriftlichen Bauan­trags eine Geneh­migung des Vor­stands ein­ge­holt werden.  Mit der Aus­nahme von Obst­bäumen dürfen keine Gehölze ge­pflanzt werden, die eine Hö­he von 2,50 m überschreiten kön­nen. Wald- und Parkbäume sind wie auch Wal­­nüsse generell verboten, eben­­so be­stimmte Pflanzen, die als Über­träger von Krank­­­heiten oder als Wirts­­pflanzen für Schäd­­­linge gelten, wie Wacholder (Bir­­­nengitterrost), Weiß­­dorn (Feuer­brand) oder Glanz­mispel (ebenfalls Feuerbrand). Bei der Pflan­zung von Bäumen und Bee­­ren­sträu­chern (dazu gehören auch Him- und Brombeeren) ist auf die Ein­hal­tung der Grenzabstände zu achten, die im übri­gen dem Nach­bar­­schafts­recht ent­sprechen und kei­nes­falls der fiebrigen Phantasie des Vor­standes entsprun­gen sind. Im Zwei­fels­fall lohnt es sich, vorher nach­zu­fra­gen, anstelle hin­ter­her ge­zwun­gen zu sein, alles wieder auszu­gra­­ben und neu einzu­pflan­zen. Die Durchsetzung der Re­geln gegen­über den Mitgliedern ist nur eine der Auf­gaben des Vor­stands.  Ne­ben all­ge­­mei­nen Ver­wal­tungsauf­ga­ben, wie zum Bei­­spiel der Kas­­sen­führung und der Vertretung des Vereins nach au­ßen, der Vergabe frei­ste­hen­­der Gär­ten und der Auf­nahme neu­­er Mitglie­der, ge­hören dazu auch die Be­wälti­gung von Hava­rien (Was­ser­rohr­brü­che und ähn­­liche Un­glücke) und die Beratung bei allen fachlichen Fragen der PächterInnen.

Durch ihre späte Blütezeit sind die Astern mit ihrem reichen Nektar- und Pollenangebot eine wertvolle Bie­nen­weide. Astern gibt es in allen Größen, sodass sie in praktisch jeder Beet­si­tu­ation ein­gesetzt werden kön­nen. Die bei­­­­den wichtigsten Grup­pen der ho­hen Astern sind Glatt- und Rau­­blatt­­as­tern. Die nie­dri­gen Kissen­astern sind ide­­ale Pflan­zen für den vorderen Be­ Be­reich der Rabatte. Sie werden nor­ma­ler­weise 30 bis 40 Zentimeter hoch und bilden flächig gepflanzt ei­nen sehr schönen Beet­-Abschluss. Besonders spät bis in den November hinein blü­hen die verschiedenen Sorten der Myr­ten­aster, die mit ihren klei­nen, da­für aber zahl­rei­chen Blüten recht fili­gran wirken. Sie sind sehr ge­sund und standfest und werden an­ders als zum Bei­spiel Glattblattastern kaum von Mehltau be­fallen.

Rhabarber kann zwar bis zu zehn Jah­re an der selben Stelle bleiben, bil­det aber im Laufe der Zeit immer dün­­nere Stiele aus. Wenn die Blät­ter gelb werden und einziehen, kann die Stau­de mit viel Kraft und einem schar­fen Spaten geteilt werden. Da­bei sollte je­des Teilstück ein bis zwei Knospen aufweisen. Auch für Neupflanzungen ist jetzt eine gute Zeit. Rhabarber wächst am besten auf humosem und nährstoffreichem Boden in der vollen Sonne, aber auch leichter Schatten wird toleriert. Wegen seiner großen Blätter hat er einen hohen Wasser­be­darf, ver­trägt aller­dings keine Stau­nässe oder ver­dichteten Bo­den. Eine Pflan­ze braucht etwa ei­nen Qua­drat­meter Platz, wobei zwei Pflan­zen nor­malerweise für ei­nen Haus­halt ausrei­chen. Vor der Pflan­zung soll­te der Boden tief­grün­dig ge­lockert werden. Als Stark­zeh­rer be­nötigt der Rha­bar­ber zur Deckung des Phosphor und Kalibedarfs eine jähr­­liche Kompost­gabe. Stick­stoff wird am besten in organischer Form zuge­führt, hier bietet sich zum Beispiel Brenn­nesseljauche oder Schafwolle an.

Möhren, Rote Bete, Rettiche, Sel­le­rie, Wurzelpetersilie und Pasti­naken sollten nicht zu früh geerntet werden. Solange das Laub noch grün und le­bendig ist, nehmen auch die Wur­zeln noch an Größe zu. Ist Frost an­gekündigt, kann mit einem Vlies abgedeckt werden, das man bei stei­gen­den Temperaturen wieder ent­fernt. Komplett frosthart sind Pasti­na­ken, die daher (sehr praktisch) auch den ganzen Winter im Beet verbleiben können. Pastinakensamen verlieren sehr schnell an Keimfähigkeit und sä­en sich am besten selbst aus. Man lässt also einfach ein bis zwei Pflan­zen über Winter stehen und zur Sa­men­reife kommen. So hat man immer genügend Nachkommen.


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